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Erinnerung an die RNK-Kampfrichter-Regelung

RNK-Kampfrichter-Regelung

Hiermit möchten wir erinnern an die Bitte der Meldungen der Vereine und den bei der Arbeitstagung festgelegten Modus:

 

1. Bei den Kampfrichter- / Helfer-Pflichteinsätzen der Vereine (wie festgelegt  meldet jeder Verein 1 Team bestehend aus 4-5 Personen zu einer RNK-Meisterschaft) für den Rhein-Neckar-Kreis. - Dabei werden die Kampfrichter und Helfer nicht abgerechnet.

 

2. Kampfrichter mit Buch / ebenso wie Helfer:

Die bei Veranstaltungen für den RNK helfen (über die Pflichthilfe hinaus), werden wie in der Gebührenordnung festgelegt abgerechnet.

Wichtig hierbei ist: Kampfrichter / Helfer müssen sich beim Melden entscheiden, ob sie für den Verein als Pflichthelfer oder für den Kreis im Einsatz sind.